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Schluss mit Doppelnamen-Chaos: Eine neue Namensreform soll es jetzt richten

fizkes/Shutterstock

Die Frau nimmt nach der Hochzeit den Namen des Mannes an? Das ist schon lange ein überholtes Konzept. Doch das aktuelle Namensrecht sorgt immer wieder für Chaos – Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigte eine umfassende Reform des Namensrechts an.

Im Koalitionsvertrag wurde es bereits angekündigt, jetzt wird Marco Buschmann (FDP) konkreter in Sachen Namensrecht. Den Bürger:innen soll bei der Wahl von Doppelnamen mehr Freiheiten gegeben werden.

"Wir müssen uns beim Namensrecht einer sich verändernden Gesellschaft öffnen", sagte Buschmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das aktuelle Namensrecht sei "ein großes irrationales Durcheinander".

So sieht das aktuelle Namensrecht in Deutschland aus

Was gilt den eigentlich? Grundsätzlich "darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt", heißt es auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Eine Namensänderung kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich der familienrechtliche Status ändert. Dies ist bei der Eheschließung, der Begründung einer Lebenspartnerschaft, einer Scheidung, einer Adoption oder bei der Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes der Fall.

Ein Beispiel: Laura Schmidt heiratet Karl Meyer. Laura und Karl können sich entscheiden, ob sie ihren oder seinen Namen tragen wollen, ob beide ihren Namen behalten oder ob einer oder beide einen Doppelnamen führen wollen. Die Nachnamen der Kinder richten sich nach der Entscheidung der Eltern. Haben beide denselben Nachnamen gewählt, erhält diesen auch das Kind.

Hat beispielsweise nur Laura einen Doppelnamen angenommen und heißt jetzt Schmidt-Meyer, dann könnte das Kind entweder den Nachnamen Schmidt oder Meyer erhalten, denn Doppelnamen sind bei Kindern nicht zulässig. Hinzu kommt, dass selbst wenn sich beide Ehepartner:innen für einen Doppelnamen entscheiden, ist dieser nicht genau gleich, da der eigene Nachname immer an erster Stelle steht.

Durch das aktuelle Namensrecht ergibt sich häufig ein Namens-Chaos

In einigen Fällen könnte somit jedes Familienmitglied einen anderen Namen haben – Laura Schmidt-Meyer, Karl Meyer und Söhnchen Mathis Schmidt. Allerdings gibt es auch da Ausnahmen. In Einzelfällen erlaubt das Standesamt einen Doppelnamen bei Kindern, zum Beispiel wenn es sich um eine Patchwork-Familie handelt.

Diese Konstellationen beschreibt auch Marco Buschmann als "absurd": "Wir müssen den Menschen mehr Gestaltungsfreiheit beim Familiennamen überlassen, weil wir sonst zu absurden Ergebnissen kommen, die doch ernsthaft keiner mehr wollen kann."

Mit der neuen Koalition soll es eine Namens-Reform geben

Er bemängelt, dass weder die Ehepartner:innen noch die Kinder einen gemeinsamen Doppelnamen annehmen könnten. Noch komplizierter werde es aber nach einer Scheidung, so Buschmann. "Erwachsene Kinder müssen heute manchmal gegen ihren eigenen und den Willen eines Elternteils den Familiennamen eines Stiefelternteils behalten, mit dem sie nichts mehr zu tun haben", so der Minister.

Der Name sei eine sehr persönliche Angelegenheit, so Buschmann. "Und ich traue den Menschen zu, eine für sie passende Lösung selbst zu finden."

Verwendete Quelle: spiegel.de, noz.de, bmi.bund.de


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